Zusatzqualifizierung – Stufe 2 – für Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV 308-001

Im Dezember 2022 wurde die überarbeitete Version des DGUV Grundsatz 308-001 herausgegeben.

Für Bediener von anderen Flurförderzeugen als Gabelstaplern war es bisher ausreichend, sich auf einem Gabelstapler schulen zu lassen.

Mit der geänderten Fassung der DGUV wurde eine Zusatzqualifizierung Stufe 2 für alle Personen eingeführt, die z.B.

  • Schubmaststapler
  • Seitenstapler
  • Dreiseitenstapler
  • Portalwagen
  • Portalhubwagen (van carrier)
  • Teleskopstapler zum Containerhandling (reachstacker)
  • Gabelstapler zum Containerhandling

bedienen.